Kosten |
Grundsätzlich besteht im Dienstleistungsgewerbe die Möglichkeit, Honorare für zu erbringende Leistungen frei zu vereinbaren. Eine gesetzlich geregelte Gebührenordnung, nach der beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte ihre Honorare berechnen, gibt es nicht. Je nach Fall, sowie erforderlichen oder gewünschten Einsatzkräften und –Mitteln, kommen unterschiedliche Honorarsätze zum Tragen. In der Regel wird nach dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand und alle dabei entstandenen Fahrleistungen nach den vertraglich vereinbarten Sätzen abgerechnet. Es besteht die Möglichkeit, jeden Einsatz nach Vorgaben des Mandanten zu begrenzen, den Gesamtauftrag im Volumen zu limitieren oder einzelne, nach Aufwand gegliederte Bearbeitungsschritte zu vereinbaren. Selbstverständlich werden alle Leistungen mit dem Mandanten vereinbart. Durch laufende Information während der Einsätze, umfassende Ergebniserörterungen danach und Besprechungen vor jeder weiteren Tätigkeit verhindern ausufernde, kostentreibende Entwicklungen. Wir gewähren unseren Mandanten, qualifiziertes Personal, leistungsstarke und unauffällige Einsatzfahrzeuge, Technik auf hohem Niveau sowie Statusabfrage der laufenden Observation/Ermittlung. Sie erhalten von uns ein eigens auf Sie abgestimmtes und transparentes Angebot! Kostenerstattung Die Detektei J. Scharfe bietet allen Mandanten nach vorheriger Bonitätsprüfung eine individuelle Ratenzahlung an. |